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5G-Netze werden erhebliche Auswirkungen nicht nur auf den digitalen Sektor, sondern auf die Volkswirtschaften insgesamt haben. Insbesondere angesichts der Verzögerungen bei der Bereitstellung von 4G-Netzen und entsprechenden Diensten wird die erfolgreiche Einführung von 5G-Netzen ein entscheidender Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Wirtschaft der Union sein. Die Union muss daher eine Vorreiterrolle spielen, indem sie ausreichende Funkfrequenzen für die erfolgreiche Einführung und Weiterentwicklung von 5G-Netzen sicherstellt. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten bei der Genehmigung der Nutzung des 700-MHz-Bands die Möglichkeit berücksichtigen, sicherzustellen, dass die Betreiber virtueller Mobilfunknetze in der Lage sind, ihre geografische Abdeckung zu erweitern. Wenn ein Mitgliedstaat ein entsprechendes Ersuchen stellt, sollte die Kommission — sofern möglich — gemeinsam organisierte Versteigerungen fördern, um zur Bildung gesamteuropäischer Strukturen beizutragen.
Eine effiziente Verwaltung der Funkfrequenzen ist eine Voraussetzung für die Umstellung der Industrie auf 5G-Netze, wodurch der Union ein zentraler Platz bei…
Die Gewährleistung einer weitverbreiteten Netzanbindung in jedem Mitgliedstaat ist von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung,…
Die Fortschritte bei der Verwirklichung der allgemeinen Ziele dieser Richtlinie sollten durch ein robustes System für eine kontinuierliche Bewertung der und…
Wenn die Mitgliedstaaten die Nutzung des 700-MHz-Bands genehmigen oder bestehende Rechte zur Nutzung des 700-MHz-Bands ändern, tragen sie der Notwendigkeit, die…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Genehmigungsverfahren für die Nutzung des 700-MHz-Bands für bidirektionale terrestrische drahtlose breitbandige…
Auf Grundlage von Stellungnahmen der Gruppe für Frequenzpolitik kann die Festlegung einer gemeinsamen Frist zur Genehmigung der Nutzung eines im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.