Erwägungsgrund 6 32017D0956
Aufgrund ihres besonderen Interesses an der Bestrahlungskapazität des HFR haben das Commissariat à l'énergie atomique et aux énergies alternatives (im Folgenden „CEA“) und die NRG: Nuclear Research and consultancy Group V.O.F. (im Folgenden „NRG“) als Durchführungsorgane für Frankreich beziehungsweise die Niederlande vereinbart, das zusätzliche Forschungsprogramm für den HFR 2016-2019 vollständig durch Beiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union zu finanzieren, die als zweckgebundener Einnahmen geleistet werden.