Art. 11 Abs. 3 32026D0455BESCHLUSS (GASP) 2026/455 DES RATES vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Der Beschluss (GASP) 2025/1577 und der Beschluss (GASP) 2026/421 werden aufgehoben.
Art. 2 32017D1968BESCHLUSS (GASP) 2017/1968 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Oktober 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (ATALANTA/3/2017)
Der Beschluss (GASP) 2016/808 wird aufgehoben.