Erwägungsgrund 6 32017D0971
Am 8. Juni 2017 hat der Rat das konsolidierte Mandat des EUMS einschließlich des MPCC gebilligt. Dieses Mandat achtet gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses 2010/427/EU des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD, der an die neuen, vom Rat gebilligten Befehls- und Führungsvereinbarungen angepasst wurde, die spezifischen Merkmale des EUMS sowie die Besonderheiten seiner Funktionen und ersetzt das Mandat des EUMS im Anhang zu dem Beschluss 2001/80/GASP des Rates zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union, das nicht mehr gilt. Der MPCC nimmt daher die ihm mit dem neuen konsolidierten Mandat übertragenen Aufgaben wahr.