Erwägungsgrund 3 32017D0973
Am 14. November 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1990 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP angenommen, in dem ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag bis zum 14. Juni 2017 festgelegt ist.
Am 14. November 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1990 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP angenommen, in dem ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag bis zum 14. Juni 2017 festgelegt ist.