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Das mit dem vorgeschlagenen Anpassungspfad vorgegebene Defizitziel berücksichtigt nicht die möglichen direkten finanziellen Auswirkungen etwaiger Bankstützungsmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2016. Grund dafür ist, dass sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung als auch hinsichtlich der statistischen Erfassung dieser Maßnahmen große Unsicherheit herrscht, sodass auch ihre möglichen Auswirkungen auf Defizit und Schuldenstand unklar sind. Die haushaltspolitischen Auswirkungen etwaiger Bankstützungsmaßnahmen sollten so weit wie möglich begrenzt werden, um die Finanzierbarkeit der Schuldenlast nicht zu gefährden.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im Haushalt 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen im Jahr 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von unter 3 %…
In Anbetracht dieser Entwicklungen muss der Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits aktualisiert werden. Die von Griechenland eingegangene…
Um die mit dem vorgeschlagenen Anpassungspfad vorgegebenen Haushaltsziele erfüllen zu können, werden im Jahr 2016 nicht zuletzt angesichts der in der…
Der Beistand sollte zur Eindämmung des unmittelbar bestehenden Liquiditätsdrucks unter der Bedingung geleistet werden, dass Maßnahmen ergriffen werden, um…
In dem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV, mit dem der Rat den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug setzt, Maßnahmen zum Defizitabbau zu treffen,…
Der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit 2016 voraussichtlich auf 2,7 % des BIP zurückgehen. Der am 31. März 2016 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.