Erwägungsgrund 6 32024R1263
Der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der Union sollte gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen und ein nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern und folglich zwischen den Mitgliedstaaten differenzieren, indem ihren jeweiligen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Schuldenstand und ihren jeweiligen wirtschaftlichen Herausforderungen Rechnung getragen wird und mehrjährige länderspezifische haushaltspolitische Pfade zugelassen werden, wobei zugleich eine wirksame multilaterale Überwachung gewährleistet und der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt wird.