Art. 2 32018D1535BESCHLUSS (EU) 2018/1535 DES RATES vom 28. September 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Der Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen, die diesem Beschluss beigefügt sind, wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32019D0453BESCHLUSS (EU) 2019/453 DES RATES vom 19. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro
Die diesem Beschluss beigefügte gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32019D0634BESCHLUSS (EU) 2019/634 DES RATES vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Die diesem Beschluss beigefügte gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32022D0449BESCHLUSS (EU) 2022/449 DES RATES vom 17. März 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32018D1869BESCHLUSS (EU) 2018/1869 DES RATES vom 26. November 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Der diesem Beschluss angefügte Wortlaut der Erklärung sowie der dem Abkommen beigefügte Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union…