Erwägungsgrund 3 32011D0348BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2009 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2011/348/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0380BESCHLUSS DES RATES vom 22. September 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/380/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet und die der Schlussakte des Abkommens beigefügte Erklärung sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0424BESCHLUSS DES RATES vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/424/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0203BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (2013/203/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0695BESCHLUSS DES RATES vom 25. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (2013/695/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0720BESCHLUSS DES RATES vom 26. November 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (2011/720/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet werden —