Erwägungsgrund 3 32018D1062Nach Artikel 26.1 Absatz 4 Buchstabe d des Abkommens hat sich der Gemischte CETA-Ausschuss eine Geschäftsordnung zu geben.
Erwägungsgrund 2 32018D1062Nach Artikel 26.1 Absatz 4 Buchstabe d des Abkommens gibt sich der Gemischte CETA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32021D1181BESCHLUSS (EU) 2021/1181 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Wie im Abkommen vorgesehen, hat der Handelsausschuss in seiner ersten Sitzung seine Geschäftsordnung anzunehmen.
Erwägungsgrund 4 32019D0425BESCHLUSS (EU) 2019/425 DES RATES vom 12. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer eingerichtet wurde, zu vertretenden Standpunkt
In seiner ersten Sitzung hat sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung zu geben und das Verfahren zum Abschluss der Dienstgütevereinbarungen sowie…
Erwägungsgrund 7 32018D1062Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines…
Erwägungsgrund 3 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen sieht vor, dass sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.