Art. 2 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 486 Absatz 2 vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um der Zustimmung der Union Ausdruck zu verleihen,…
Art. 3 32020D0753BESCHLUSS (EU) 2020/753 DES RATES vom 30. März 2020 über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 17.16 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken,…
Art. 2 32017D1248BESCHLUSS (EU) 2017/1248 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 486 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor, um der Zustimmung der Union Ausdruck zu verleihen, durch…
Art. 2 32017D0657BESCHLUSS (EU) 2017/657 DES RATES vom 3. April 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Europäischen Union…
Art. 5 32024D3016BESCHLUSS (EU) 2024/3016 DES RATES vom 18. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 33.9 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, mit der die Union ihre Zustimmung…