Art. 1 32018D0119
Die Ersetzung der Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow durch das vom Vereinigten Königreich in Bezug auf RBS angemeldete Alternativpaket ist auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Ersetzung der Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow durch das Alternativpaket wird somit genehmigt.