Art. 2 32018D0119
Die etwaigen staatlichen Beihilfen für Begünstigte des Alternativpakets sind auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Die etwaigen staatlichen Beihilfen für Begünstigte des Alternativpakets sind auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar.