Erwägungsgrund 3 32014D0717BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/717/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0122BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2014/122/EU)
Deshalb sollte das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 2 32008D0792BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/792/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32018D1211BESCHLUSS (EU) 2018/1211 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32019D0703BESCHLUSS (EU) 2019/703 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihren Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden —