Erwägungsgrund 1 32018D1195
Gemäß dem Beschluss 2002/917/EG des Rates wurde das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) am 3. Oktober 2002 im Namen der Union geschlossen und trat am 1. Januar 2003 in Kraft.