Beschluss (EU) 2018/1197 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32018D1197
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