Erwägungsgrund 2 32018D1211
Am 5. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung des Interbus-Übereinkommens, um dessen geografischen Geltungsbereich auszudehnen, sodass dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird, was derzeit nicht vorgesehen ist. Die Kommission hat im Namen der Union ein Protokoll zur Änderung des Interbus-Übereinkommens ausgehandelt, durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (im Folgenden „Protokoll“). Die Verhandlungen wurden am 10. November 2017 abgeschlossen.