Erwägungsgrund 2 32018D1247
Der Rat hat die Mission durch den Beschluss (GASP) 2016/1172 bis zum 15. Juli 2018 verlängert und hat ihr bis zu diesem Datum durch den Beschluss (GASP) 2017/1253 einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zugewiesen. Darüber hinaus hat der Rat die Mission und ihren als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag mit dem Beschluss (GASP) 2018/997 bis zum 30. September 2018 verlängert.