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Der Beschluss 2012/392/GASP wird wie folgt geändert:
Die Artikel 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung: Mission Die Union richtet eine GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger ein, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger) und ihre Kapazitäten zur Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität zu verbessern. Ziele Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in Sahel ermöglicht die EUCAP Sahel Niger den nigrischen Behörden, die erforderlichen strategischen Rahmen zu entwickeln und vorhandene Strategien weiter praktisch umzusetzen. Die EUCAP Sahel Niger trägt auch dazu bei, dass die verschiedenen Sicherheitsakteure Nigers bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen integrierten, multidisziplinären, kohärenten und nachhaltigen, auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz erarbeiten. Sie unterstützt zudem die zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte, Strategien, Techniken und Verfahren zur wirksamen Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu entwickeln. Aufgaben
In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz hinzugefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Niger für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020 beläuft sich auf 63 400 000 EUR.“
Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2020.“
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