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Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 ist ein Auswahlausschuss einzusetzen, der eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts erstellen und eine begründete Stellungnahme zu den Qualifikationen der Kandidaten für das Amt eines Europäischen Staatsanwalts abgeben soll.
Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts und für das Amt eines Europäischen Staatsanwalts jeweils anhand der…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht vor, dass das Europäische Parlament und der Rat den Europäischen Generalstaatsanwalt in gegenseitigem Einvernehmen aus einer…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht ferner vor, dass der Rat jeden Europäischen Staatsanwalt aus von jedem Mitgliedstaat jeweils drei benannten Kandidaten nach…
Nach Eingang der begründeten Stellungnahme des Auswahlausschusses gemäß Artikel 14 Absatz 3 wählt der Rat einen der Kandidaten aus und ernennt ihn zum…
Gemäß Regel VII.1 Absatz 1 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss eine Auswahlliste von drei Bewerbern erstellt und in…
Ein Auswahlausschuss sollte eine Auswahlliste der Bewerber für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts erstellen. Die Befugnis zur Festlegung der Regeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.