Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts und für das Amt eines Europäischen Staatsanwalts jeweils anhand der Anforderungen, die in Artikel 14 Absatz 2 bzw. Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 festgelegt sind, einschließlich der Frage, ob die Bewerber jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten.
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 ist ein Auswahlausschuss einzusetzen, der eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber für das Amt des…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht vor, dass das Europäische Parlament und der Rat den Europäischen Generalstaatsanwalt in gegenseitigem Einvernehmen aus einer…
Die Auswahl wird auf der Grundlage einer im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht ferner vor, dass der Rat jeden Europäischen Staatsanwalt aus von jedem Mitgliedstaat jeweils drei benannten Kandidaten nach…
Gemäß Regel VI.1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 (im Folgenden „Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses“) können Bewerber, die…
Gemäß Regel VII.1 Absatz 1 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss eine Auswahlliste von drei Bewerbern erstellt und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.