Erwägungsgrund 16 32017R1939
Da der EUStA Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse zu übertragen sind, sollte ihre Unabhängigkeit und ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Organen der Union durch institutionelle Garantien gewährleistet werden.
Da der EUStA Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse zu übertragen sind, sollte ihre Unabhängigkeit und ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Organen der Union durch institutionelle Garantien gewährleistet werden.