Erwägungsgrund 2 32018D1304
Die konkreten Ziele der Bürgerinitiative lauten wie folgt: „1. obligatorische Angabe des Ursprungslands für alle in der EU im Verkehr befindlichen verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmittel, ohne Ausnahmen für eingetragene Warenzeichen oder geografische Angaben; 2. obligatorische Kennzeichnung des Ursprungs der primären Zutaten verarbeiteter Lebensmittel, wenn dieser sich vom Ursprung des Enderzeugnisses unterscheidet; 3. Verbesserung der Kohärenz der Etiketten, einschließlich harmonisierter Informationen über Produktions- und Verarbeitungsverfahren, um die Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette zu gewährleisten.“