Erwägungsgrund 6 32018D1304
Daher liegt die geplante Bürgerinitiative nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, Vorschläge für Rechtsakte der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.
Daher liegt die geplante Bürgerinitiative nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, Vorschläge für Rechtsakte der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.