Beschluss (GASP) 2018/141 des Rates vom 29. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32018D0141
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