Erwägungsgrund 2 32018D0141
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2018. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2019 verlängert werden. Der Eintrag zu einer Person sollte geändert werden.