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Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (im Folgenden „Übereinkommen“) ausgehandelt.
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der…
Die Kommission hat im Namen der Union einen Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft“) zwischen der…
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Beschlusses des Rates, mit dem der Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit…
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Beschlusses des Rates, mit dem der Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit…
Gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang des Beschlusses des Rates, mit dem der Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit Drittländern…
Die Kommission hat im Namen der Union und der Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen aufzunehmen, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.