Erwägungsgrund 1 32021D2102
Am 1. Dezember 2016 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Armenien über ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 24. November 2017 erfolgreich abgeschlossen.