Erwägungsgrund 1 32020D0948
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem sie zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen ermächtigt wurde, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum mit Georgien (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.