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Mit ihrem Beitritt zur Union sind die Republik Bulgarien, Rumänien und die Republik Kroatien Mitgliedstaaten geworden und sind deshalb gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Übereinkommens automatisch nicht mehr assoziierte Parteien dieses Übereinkommens. Hierauf sollte in einer Notifikation hingewiesen werden, die zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde zu machen ist.
Mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union sind die Republik Bulgarien, Rumänien und die Republik Kroatien Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden und…
Aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 und da einige Mitgliedstaaten Änderungen zu dem Vorbehalt und den Erklärungen mitgeteilt haben, ist…
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2007 Mitgliedstaaten der Union, Kroatien seit dem 1. Juli 2013.
Luxemburg, Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts von Belarus und Usbekistan zum Haager…
Kroatien, die Niederlande, Portugal und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts San Marinos zum Haager…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Russischen Föderation noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.