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Das Abkommen wurde am 12. Dezember 2006 gemäß dem Beschluss 2006/959/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten außer Bulgarien, Rumänien und Kroatien ratifiziert. Die letztgenannten Mitgliedstaaten sollen dem Abkommen gemäß Artikel 6 Absatz 2 ihrer jeweiligen Beitrittsakte beitreten.
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Es ist beabsichtigt, dass die Republik Kroatien dem Abkommen gemäß…
Das Abkommen ist von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Es ist beabsichtigt, dass Kroatien dem Abkommen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte, die…
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien tritt dem Abkommen gemäß dem in der…
Das Übereinkommen wurde am 9. Juni 2006 im Namen der Gemeinschaft — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses…
Das Abkommen ist gemäß einem am 22. Mai 2006 angenommenen Beschluss des Rates am 25. Mai 2006 vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses im Namen der…
Die Gemeinschaft hat am 2. November 2007 das Übereinkommen von 2006 unterzeichnet. Alle Mitgliedstaaten haben ihre Absicht bekundet, es zu ratifizieren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.