Erwägungsgrund 5 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Hinsichtlich der Änderungen von Anhang I des Übereinkommens, die lediglich die Aufnahmen von Rechtsvorschriften der Union in diesen Anhang betreffen und von dem…
Art. 4 32014D0284BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2014/284/EU)
Zum Zweck der Änderung der Anhänge des Abkommens auf der Grundlage seines Artikels 22 wird die Kommission ermächtigt, derartige Änderungen im Namen der Union…
Erwägungsgrund 1 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens Änderungen der Anhänge dieses Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) Änderungen der…
Art. 2 32018D0146Der von der Union im nach Artikel 22 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt in Bezug auf eine Änderung der Anhänge des…
Art. 3 32015D1894BESCHLUSS (EU) 2015/1894 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Vorbehaltlich der im Anhang zum vorliegenden Beschluss aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen und vorbehaltlich des Artikels 9 des Abkommens wird die…