Beschluss (EU) 2018/1486 des Rates vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 39 Absatz 2 des Protokolls Nr. I kann der Zoll-Unterausschuss nach Beitritt der Ukraine zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (im Folgenden „Übereinkommen“) beschließen, die Ursprungsregeln dieses Protokoll durch die dem genannten Übereinkommen beigefügten Ursprungsregeln zu ersetzen.
Erwägungsgrund 3 32018D1486
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