Beschluss (EU) 2018/1486 des Rates vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Das Übereinkommen enthält Bestimmungen über den Ursprung von Erzeugnissen, die im Rahmen der jeweils zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Abkommen gehandelt werden und trat am 1. Mai 2012 für die Union und am 1. Februar 2018 für die Ukraine in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32018D1486
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