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Gemäß Artikel 279 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sollen die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 weiterhin für die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen gelten. Gemäß Artikel 281 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sollen bestimmte Artikel der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 hinsichtlich der Ausführung der Verwaltungsmittel der Unionsorgane noch bis zum 31. Dezember 2018 gelten.
Die Bestimmungen der delegierten Rechtsakte, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der vor dem 28. März 2024 geltenden Fassung erlassen wurden, gelten…
Die Artikel 72 bis 76 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 finden Anwendung.
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 hat die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ersetzt. Um die Komplexität der Haushaltsordnung für den Haushaltsplan zu…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates regelte die Aufstellung und die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 wurden zusammengefasst und durch einen einzigen Rechtsakt, die…
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten direkte Verweise auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.