Erwägungsgrund 3 32018R1877
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 wurden zusammengefasst und durch einen einzigen Rechtsakt, die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates, ersetzt, mit der erhebliche Änderungen und Verbesserungen eingeführt wurden und die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union vereinfacht wurde. Im Interesse der Vereinfachung sollte die Finanzregelung für den 11. EEF so weit wie möglich an jene Verordnung angeglichen werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit und unter Berücksichtigung der erheblichen Anzahl von Änderungen, die für diese Angleichung notwendig sind, sollte die Verordnung (EU) 2015/323 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.