Erwägungsgrund 2 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
In Artikel 1 des Beschlusses 2014/668/EU des Rates sind die Abkommensbestimmungen aufgeführt, die vorläufig angewandt werden sollen; dazu zählen auch die…
Erwägungsgrund 1 32018D0156Nach Artikel 486 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Erwägungsgrund 1 32018D0156Nach Artikel 486 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Art. 1 32014D0691BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/668/EU über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich des Titels III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle (2014/691/EU)
In Artikel 4 des Beschlusses 2014/668/EU werden folgende Absätze angefügt: „Im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen der Titel III, V, VI und VII sowie…
Erwägungsgrund 2 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
In Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2016/123 des Rates ist festgelegt, welche Teile des Abkommens vorläufig angewandt werden. Diese Teile des Abkommens werden…
Erwägungsgrund 2 32016D0877BESCHLUSS (EU) 2016/877 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ zu vertretenden Standpunkt
In Artikel 3 des Beschlusses 2014/492/EU des Rates ist festgelegt, welche Bestimmungen des Abkommens vorläufig angewandt werden, darunter die Bestimmungen über…