Art. 5 32018D1560
Côte d'Ivoire verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Union auf Ansprüche, Ersuchen und Vorlagen sowie auf die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 und nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zu verzichten.