Erwägungsgrund 2 32018D1561
Das Abkommen gilt einerseits für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angewendet wird, nach Maßgabe jenes Vertrages, und andererseits für das Gebiet der Republik Kamerun.
Das Abkommen gilt einerseits für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angewendet wird, nach Maßgabe jenes Vertrages, und andererseits für das Gebiet der Republik Kamerun.