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Das SIS II ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Beschluss 2007/533/JI des Rates regeln die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II. Das Vereinigte Königreich hat sich jedoch nur an der Annahme des Beschlusses 2007/533/JI beteiligt, in dem die in Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii des Beschlusses 2000/365/EG genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands weiterentwickelt werden.
Das SIS II ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Beschluss 2007/533/JI regeln…
Das SIS II ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Beschluss 2007/533/JI des…
Das SIS ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnungen (EU) 2018/1861 und (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die Einrichtung,…
Soweit sich ihre Bestimmungen auf das durch den Beschluss 2007/533/JI eingerichtete SIS II beziehen, beteiligt sich das Vereinigte Königreich an der…
Das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS II“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem…
Das VIS ist ebenfalls Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich nicht an der Annahme der Entscheidung 2004/512/EG des Rates , der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.