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In Anbetracht der Tatsache, dass der „Abweichversuch betreffend die Probenahme und Prüfung von Saatgut“ (Derogatory experiment on seed sampling and seed analysis) gemäß Anhang V Teil A des Beschlusses des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 28. September 2000 über die OECD-Regelungen für die Sortenanerkennung von für den internationalen Handel bestimmtem Saatgut ausläuft, sollte jede Bezugnahme auf diesen Versuch gestrichen werden.
Die Entscheidung 98/320/EG der Kommission vom 27. April 1998 über die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs betreffend die Probenahme und Prüfung von…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1119/79 der Kommission vom 6. Juni 1979 über besondere Durchführungsvorschriften für Einfuhrlizenzen für Saatgut sollte daher…
Diese Ausnahmen sollten sich auf die grundlegenden Anforderungen für die Zulassung einer Sorte und die formalen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2003/91/EG…
Da auf die vergleichende Bewertung in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nicht Bezug genommen wird, sollte der Verweis auf diesen Anhang in Artikel 23…
Die umfassenden Beschreibungen der Prüfmethoden in den Teilen A, B und C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008, die nicht mehr der neuesten Version einer…
Die Verordnung (EWG) Nr. 207/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Festlegung des Inhalts des Anhangs VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.