Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Entscheidung 98/320/EG der Kommission vom 27. April 1998 über die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs betreffend die Probenahme und Prüfung von Saatgut im Rahmen der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG und 69/208/EWG des Rates sieht auf Gemeinschaftsebene die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs vor, um festzustellen, ob die Saatgutprobenahme und die Saatgutprüfung unter amtlicher Aufsicht eine bessere Alternative zu den Verfahren der amtlichen Saatgutanerkennung darstellen, ohne dass damit ein nennenswerter Rückgang der Saatgutqualität verbunden wäre.
Die Kommission legt spätestens am 1. Februar 2004 eine ausführliche Evaluierung der mit Artikel 1 der Richtlinie 98/96/EG eingeführten Vereinfachungen der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates…
Nach der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut , der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966…
Die Kommission legt spätestens am 1. Februar 2004 eine ausführliche Evaluierung der mit Artikel 5 der Richtlinie 98/96/EG eingeführten Vereinfachungen der…
Die Richtlinie 98/96/EG des Rates zur Änderung u. a. der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG und 69/208/EWG hinsichtlich nichtamtlicher…
Die Anforderungen an Saatguterzeugung, Feldbesichtigung, Probenahme und Prüfung gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG beruhen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.