Art. 2 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0817BESCHLUSS (EU) 2018/817 DES RATES vom 22. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (EMIR — Rechtsakte der Stufe 2)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1797BESCHLUSS (GASP) 2018/1797 DES RATES vom 19. November 2018 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1787BESCHLUSS (GASP) 2018/1787 DES RATES vom 19. November 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1600BESCHLUSS (EU) 2018/1600 DES RATES vom 28. September 2018 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0716BESCHLUSS (GASP) 2018/716 DES RATES vom 14. Mai 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.