Erwägungsgrund 4 32021D1117
Das Protokoll sollte angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone Gabuns und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten infolge des Ablaufs des Protokolls von 2013 so kurz wie möglich zu halten, so bald wie möglich in Kraft treten.