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Am 5. Oktober 2018 bewertete der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ die Informationen zu den neun neuen geografischen Angaben Kolumbiens und schlug dem Handelsausschuss vor, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens entsprechend zu ändern.
Am 5. Oktober 2018 bewertete der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ in einer Sitzung zwischen der EU-Vertragspartei und Kolumbien gemäß Artikel 257 Absatz 2…
BESCHLUSS Nr. […]/2018 DES HANDELSAUSSCHUSSES vom […] 2018 zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und…
Am 11. Februar 2014 legte Kolumbien der Union gemäß Artikel 209 des Übereinkommens einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1…
Kolumbien legte der Union einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Abkommens vor. Die Union hat für neun neue…
Gemäß Artikel 257 Absatz 2 des Übereinkommens ist der von den Vertragsparteien im Einklang mit Artikel 257 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte…
Der Beschluss, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens zu ändern, kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens in einer Sitzung des Handelsausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.