Erwägungsgrund 9 32007D0779
Mit Hilfe des Gemeinschaftsaktionsprogramms, das durch den Beschluss Nr. 803/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Annahme des Aktionsprogramms (2004—2008) der Gemeinschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne II) aufgestellt wurde, konnten die im Rahmen des Programms Daphne bereits erzielten Ergebnisse weiterentwickelt werden; nach Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 803/2004/EG ergreift die Kommission die erforderlichen Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die jährlichen Mittelbeträge der neuen Finanziellen Vorausschau entsprechen.