Erwägungsgrund 2 32018D1797
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung — im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten — von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widerspiegeln.