Erwägungsgrund 5 32018D1797
Nach Nummer 9 dieser Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren und das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, der insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“), zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu erlassen ist.