Art. 2 32018D1840
Der Ausgleichsmechanismus zur Entschädigung der NLB für die Rechtsfolgen im Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit in Kroatien beinhaltet keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV.
Der Ausgleichsmechanismus zur Entschädigung der NLB für die Rechtsfolgen im Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit in Kroatien beinhaltet keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV.