Erwägungsgrund 1 32019D0136BESCHLUSS (EU) 2019/136 DES RATES vom 28. Januar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Arbeitsgruppe „Wein“ im Zusammenhang mit den Vordrucken, die für Bescheinigungen über die Einfuhr von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in Japan in die Europäische Union zu verwenden sind, und mit den Modalitäten der Selbstzertifizierung zu vertreten ist
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden das „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss…
Erwägungsgrund 1 32019D0614BESCHLUSS (EU) 2019/614 DES RATES vom 9. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschusszur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses, der Verfahrensordnung für Panels, des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und des Mediationsverfahrens zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 20. Dezember 2018 im Namen der…
Erwägungsgrund 1 32019D0524BESCHLUSS (EU) 2019/524 DES RATES vom 21. März 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zu der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32019D1317BESCHLUSS (EU) 2019/1317 DES RATES vom 18. Juli 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am 20. Dezember 2018 mit…
Art. 1 32018D1907Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft wird genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss…
Erwägungsgrund 1 32019D0136BESCHLUSS (EU) 2019/136 DES RATES vom 28. Januar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Arbeitsgruppe „Wein“ im Zusammenhang mit den Vordrucken, die für Bescheinigungen über die Einfuhr von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in Japan in die Europäische Union zu verwenden sind, und mit den Modalitäten der Selbstzertifizierung zu vertreten ist
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden das „Abkommen“) tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.